Zivilprozesse vor dem Oberlandesgericht
Aufgrund einer Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist seit 01.06.2007 jeder zugelassene Rechtsanwalt bei bei allen Oberlandesgerichten der Bundesrepublik vertretungsbefugt.
An diesem Tage ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten, worin sinngemäß auch geregelt ist, dass jeder Rechtsanwalt ohne die zuvor bestehende Wartezeit von 5 Berufsjahren vor jedem Oberlandesgericht auftreten kann.