Zinseinkommen aus Schmerzensgeld und Sozialhilfeleistungen
Für den Bereich des Sozialhilferechts hat das Bundessozialgericht am 16.10.2007, AZ: B 8/9b SO 7/06 R zu entscheiden, inwiefern Zinsen aus Schmerzensgeld - wie das Schmerzensgeld selbst - privilegiertes Einkommen darstellen.
Die Entscheidung ist deshalb von Interesse, weil zu klären ist, inwieweit das Gericht am Grundsatz festhält, dass bei Bezug von Sozialleistungen Schmerzensgeld und daraus resultierende Zinseinnahmen wegen besonderer Härte nicht angerechnet werden.
Zuletzt war das Bundessozialgericht von obigem Grundsatz abgewichen, als es eine Unfallrente in voller Höhe für auf Leistungen nach SGB II anrechenbar erklärte.
Nachtrag vom 17.10.2007:
Zu einer Entscheidung des Gerichts ist es nicht gekommen, weil der Beklagte die Revision - aus nicht mit der geschilderten Rechtsfrage in Zusammenhang stehenden Gründen - zurücknahm.