Update zur Einordnung von Diabetes im Schwerbehindertenrecht

Sport ist Therapieaufwand

Update zur Einordnung von Diabetes im Schwerbehindertenrecht

Das LSG Berlin-Brandenburg hat in Anwendung der vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 24.04.2008 veröffentlichten Formel, wonach mit (in beeinträchtigender Weise) wachsendem Therapieaufwand und/oder abnehmendem Therapieerfolg (instabilerer Stoffwechsellage) der GdB höher einzuschätzen sei, einer Diabetikerin einen Einzel GdB von 40 trotz optimaler Blutwerte zuerkannt (Urteil vom 28.08.2009, Az.: L 13 SB 294/07). Es hat dabei für entscheidend gehalten, dass die dortige Klägerin gezwungen sei, täglich 1,5 h Sport zu treiben.

Die Notwendigkeit, Blutzuckerwerte zu kontrollieren, sich mehrmals am Tag Insulin zu spritzen und eine bestimmte Diät einzuhalten sei nicht gesondert berücksichtigungsfähig, offenbart auch nicht die Notwendigkeit, streng die Essenszeiten einzuhalten.

Das Urteil ist unter Sozialgerichtsbarkeit.de veröffentlicht.

Update 05.09.2010: Im Juli 2010 ist die Anlage zur Versorgungmedinverordnung im Hinblick auf Diabetes geändert worden.