SGB III - Terminvorschau Bundessozialgericht
Am 28.08.2007 verhandelt das BSG (AZ: B 7/7a AL 56/06 R) über die Minderung von Arbeitslosengeld wegen verspäteter Arbeitslosmeldung bei befristetem Arbeitsverhältnis. Die Bundesagentur hatte deshalb das Arbeitslosengeld um rund 1000 € gekürzt.
Konkret wird über die Frage gestritten, ob eine Arbeitslosmeldung bereits 3 Monate vor Ablauf des befristetem Arbeitsverhältnis erfolgen muss.
Das Urteil des Bundessozialgerichts ist auch deshalb von Interesse, weil das Sozialgericht Frankfurt/Oder die zugrundeliegenden Vorschriften für verfassungswidrig hielt und die Rechtsprechung der Untergerichte nicht einheitlich ist.