SGB III - Arbeitslosengeld für polnische Grenzpendler

Bundessozialgericht gab Revision statt

SGB III - Arbeitslosengeld für polnische Grenzpendler

Polnische Grenzpendler können nach zehnjähriger Tätigkeit in Deutschland auch dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Wiedererteilung einer Arbeitsgenehmigung verweigert. Die Arbeitsverwaltung habe im Rahmen der Vermittlungspflicht zu prüfen, ob die Vermittlung in eine erlaubnisfähige Beschäftigung in Betracht kommt.  (BSG, Urteil vom 27.8.2008, AZ: B 11 AL 7/07 R.)