SGB II - Versicherungspauschale für bestimmte Kinder ab 1.8.2009 gestrichen

Bundesminister reagiert auf BSG Urteil mit Streichung

SGB II - Versicherungspauschale für bestimmte Kinder ab 1.8.2009 gestrichen

Zur Versicherungspauschale für bestimmte Kinder gibt es eine neue Rechtslage. Mit Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 23. Juli 2009 hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz  (SPD) noch vor der Wahl, die am 13.05.2009 vom Bundessozialgericht bestätigte Versicherungspauschale für bestimmte Kinder gestrichen.

Anders als bei volljährigen Hilfebedürftigen, macht die neue Verordnung die Gewährung der Pauschale vom tatsächlichen Vorhandensein einer angemessenen Versicherung abhängig.

In laufenden Widerspruchsverfahren dürfte diese Pauschale für den Zeitraum von 2005 bis 07/2009 und in Überprüfungsverfahren für Mai 2009 bis Juli 2009 noch erfolgreich geltend zu machen sein.