SGB II - Update - Unterkunftskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum

Rechtslage nicht mehr offen!

SGB II - Update - Unterkunftskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum

Bis zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bzw. Klarstellung durch den Gesetzgeber wird offen bleiben, ob eine Instandhaltungspauschale bei selbstgenutztem Wohneigentum erstattungsfähig ist.

Bejaht wird das in der Literatur für den Fall einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, insbesondere weil eine Nichtzahlung zu einer Verletzung der Verpflichtung gegenüber der Eigentümergemeinschaft führt.

Dagegen wird beim selbstgenutzten Eigenheim befürchtet, dass der Hilfesuchende mit Mitteln, die er zur nachhaltigen Sicherung seines Eigenheims ansparen müsste, Vermögen bildet. Diese Ansicht und die Leitsätze der SG Reutlingen, Gerichtsbescheid v. 24.01.2008, AZ 2 AS 1647/07 erscheinen als zu eng.

Nach diesem Gericht sind nur solche Erhaltungsaufwendungen erstattungsfähig, die zum Erhalt der Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten aus Gründen der Bausicherheit oder der Gesunderhaltung der Bewohner unabdingbar sind.

Der Verwaltung wird damit auferlegt, in einem Rechtsmitteln unterliegenden Verwaltungsverfahren festzustellen, ob eine bestimmte Maßnahme nach diesen Grundsätzen zu finanzieren ist. Dies wird weder Mietern noch Bewohner einer Eigentumswohnung abverlangt und führt zu einer Schlechterstellung.

Nachtrag vom 02.11.2008:

Beim 4. Senat des Bundessozialgerichts ist unter dem Geschäftzszeichen B 4 AS 38/08 R die Rechtsfrage anhängig:

 

"Kann eine Pauschale für den Erhaltungsaufwand am selbst genutzten Haus als Unterkunftskosten
gem § 22 SGB 2 berücksichtigt werden?"

 

Am 03.03.2009 wurde diese Frage mit nein beantwortet.