SGB II - Update - Anrechnung von Vollverpflegung
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat in der Sitzung vom 18. Juni 2008 entschieden, dass die ALG II Regelleistung, jedenfalls für den Zeitraum bis 31.12.2007 nicht im Hinblick auf die Krankenhausverpflegung herabgesetzt werden darf.
Zur Rechtslage ab 1.1.2008 (Inkrafttreten von § 2 Abs. 5 der Alg II-Verordnung) äußert sich das Gericht nicht abschließend. Mindestens sei die Freibetragsgrenze in Satz 3 der Vorschrift und auch sonstige Absetzbeträge vom Einkommen nach § 11 SGB II (z.B. der Pauschbetrag von 30 €) zu beachten. (AZ: - B 14 AS 22/07 R -)