SGB II - Terminvorschau Bundessozialgericht, 14. Senat - 17. März 2009

BSG über Grundsicherungsleistungen bei Bezug von Schüler-BAföG

SGB II - Terminvorschau Bundessozialgericht, 14. Senat - 17. März 2009

Es wird unter anderem über den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bei Bezug von Schüler-Bafög entschieden (B 14 AS 61, 62 und 63/07 R). Dies umfasst die Frage, ob Schulgeld, Fahrgeld und sonstige ausbildungsbedingte Aufwendungen konkret oder mit einer Pauschale von 20% abzusetzen sind.

In einem weiteren Verfahren ist streitig, inwieweit eine Verletztenrente, bezogen aufgrund Wehrdienst-beschädigung in der Volksarmee der DDR, auf die Grundsicherungsleistungen anrechenbar ist.

Nachtrag

Das Gericht hat entschieden:

Der Senat sieht einen pauschalen Anteil des BAföG in Höhe von 82,40 Euro (20 vH von 412 Euro) als zweckbestimmte Einnahme iS des § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II an. Nach Eintritt der Volljährigkeit könnten vom verbleibenden Einkommen lediglich noch die Versicherungspauschale und (soweit angefallen) die nachgewiesenen Ausgaben für eine KfZ-Versicherung nach § 11 Abs 2 Nr 3 SGB II abgesetzt werden.