SGB II – BSG vom 18.01.2011 - Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung und Antragserfordernis

Jobcenter haben für private Krankenversicherung einzustehen

SGB II – BSG vom 18.01.2011 - Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung und Antragserfordernis

Am 18.1.2011 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts zwei wichtige Entscheidungen getroffen:

Zunächst hat es die Auffassung vieler Sozial- und Landessozialgerichte bestätigt, dass Beiträge zu privaten Krankenkassen gegen den Gesetzestext in voller Höhe zu übernehmen sind. - B 4 AS 108/10 R -

Weiter wurde entschieden, dass ausnahmsweise ein Leistungsanspruch auch ohne Antrag entstehen kann, wenn pflichtwidrig unterlassen worden ist, den Leistungsbezieher zeitnah vor dem Ende des vorhergehenden Bewilligungszeitraums auf die Notwendigkeit der Beantragung von Leistungen hinzuweisen. - B 4 AS 29/10 R -