SGB II - BSG über Unterkunftskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum
Nach dem Terminbericht Nr. 18/08 sei zunächst die Angemessenheit und damit Zuordnung zum Schonvermögen zu prüfen. Im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft soll sinngemäß ein Vergleich mit den Kosten einer angemessenen Mietwohnung angestellt werden.
Was das konkret heißt, ist noch nicht ersichtlich. Der Terminbericht trifft auch keine Aussage über eine Instandhaltung pauschale. (AZ: B 14/7b AS 34/06 R)