Schwerbehindertenrecht: SGB IX - Zusicherung statt Gleichstellung?
Die Praxis der Bundesagentur für Arbeit, bei Anträgen auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nur eine Zusicherung auszusprechen, kann im Hinblick auf das Ergebnis der Verhandlung vor dem 11. Senat am 18.12.2008 angegriffen werden (B 11 AL 47/07).
In dem Termin erkannte die Bundesagentur den Anspruch des dortigen Klägers auf Gleichstellung an und vermied damit eine Grundsatzentscheidung.
Die Urteile des SG Fulda - S 1 AL 102/05 - und des Hessischen LSG - L 7 AL 61/06 sind durch das Bundessozialgericht nicht bestätigt worden.