Probleme bei der Bewilligung von Beratungshilfe

Eigenbemühungen müssen glaubhaft gemacht werden!

Probleme bei der Bewilligung von Beratungshilfe

Zuletzt wurden nachträgliche Anträge auf Beratungshilfe mit der sinngemäßen Begründung vom Amtsgericht abgelehnt, der Antragsteller habe nicht nachgewiesen, dass er seinen Standpunkt gegenüber der Behörde ausreichend selbst vertreten habe. Der mittellose Mensch habe nicht allein deshalb Anspruch auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt, weil er kein Geld habe.

Da nicht auszuschließen ist, dass diese Argumentation auch bei direkter Vorsprache beim Amtsgericht durch den Rechtspfleger vorgebracht wird, haben wir in unseren Downloadbereich eine eidesstattliche Erklärung vorbereitet, mit der die Eigenbemühungen glaubhaft gemacht werden können.