Private Arbeitsvermittler

Wie werden Streitigkeiten von privaten Arbeitsvermittlern vor dem Sozialgericht abgerechnet?

Private Arbeitsvermittler

Arbeitsvermittler sind keine Leistungsempfänger i.S. von § 183 Sozialgerichtsgesetz, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 6. April 2006 - B 7 AL 56/05.

Der Streit hierüber entzündete sich an der Frage, ob es sich bei der Vergütung, die ein Arbeitsvermittler aus einem Vermittlungsgutschein erhält, um eine Sozialleistung handelt.

An die Antwort ist geknüpft, ob sich für das Verfahren vor einem Sozialgericht Gerichtskosten erhoben werden und ob die Abrechnung des Rechtsanwaltes nach dem Streitwert statt der sonst angeordneten Rahmengebühren erfolgt.

Nunmehr ist geklärt, dass sowohl Gerichtsgebühren erhoben, als auch eine Abrechnung der Rechtsanwaltskosten nach dem Gegenstandswert erfolgt.