SGB VII - Neues zur BK 2108, bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langwieriges Heben und Tragen schwerer Lasten
Das Bundessozialgericht hat die Anforderungen zur Anerkennung dieser Berufskrankheit mit Urteil vom 30.10.2007, AZ: B 2 U 4/06 R, etwas abgesenkt.
So soll es nunmehr zur Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen genügen, wenn 50 % der nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) notwendigen Gesamtbelastung erreicht bzw. überschritten werden.
Zuvor (BSG, 19.08.2003, Aktenzeichen: B 2 U 1/02 R) hatte das Gericht zwar betont, dass das MDD nur Richtwerte vorgäbe, bei Erreichung von 50 % sei die Dosis jedoch noch nicht einmal grenzwertig, weshalb weitere Ermittlungen nicht angestellt werden müssten.
Auch nach dem Urteil vom 30.10.2007 bleibt zu prüfen, ob das Bandscheibenleiden ursächlich auf die beruflichen Belastungen zurückgeführt werden kann.
Das Bundessozialgericht geht davon aus, dass der wissenschaftliche Erkenntnisstand diese Prüfung sowie die Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen noch nicht zuverlässig ermöglicht. Unter diesen Umständen sei »eine gleichmäßige Rechtsanwendung ... aber nicht ... gewährleistet...« Das Gericht forderte deshalb die Bundesregierung sinngemäß zu einer Änderung der Berufskrankheitenverordnung auf.
Aufgrund dieser Änderung der Rechtsprechung ist es für solche Erkrankte sinnvoll, ablehnende Entscheidung der Berufsgenossenschaften überprüfen zu lassen, bei denen der Ablehnungsbescheid auf die Nichterreichung der Dosis nach dem MDD gestützt worden ist und eine Gesamtbelastungsdosis von 12,5 x 106 Nh (bei Männern) erreicht bzw. überschritten wurde.
Nachtrag:
Weil das Urteil noch nicht in die üblichen Datenbanken aufgenommen worden ist, wird es z. B. vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 2 U 1035/05, 29.01.2008 wie folgt zitiert:
»Urteil vom 30. Oktober 2007, B 2 U 4/06 R, zitiert nach Terminbericht Nr. 55/07«.