Bundessozialgericht
Zeitlich auf "Nichtanwendungserlasse" der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf Urteile des 4. Senats des Bundesssozialgerichts und "Richterschelte" aus dem Sozialministerium folgend, hat nach einem Spiegelbericht das Präsidium des Bundessozialgerichts Herrn Professor Werner Meyer, Vorsitzender des 4. Senats, einen Großteil seiner Kompetenzen entzogen.
Dies wird insbesondere im Hinblick auf noch zu beantwortende Anfragebeschlüsse des 13. Senats von Interesse sein.
Dieser will u.a. von der Entscheidung des 4. Senats abweichen, dass für die Zeit vom 1. Januar 1999 bis 31.12.2000 bei einer nach 1998 beginnenden Rente wegen Berufsunfähigkeit und gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosengeld nur dessen Zahlbetrag, nicht jedoch seine Bemessungsgrundlage als Hinzuverdienst berücksichtigt werden darf.
Weitere offene Anfragen betreffen die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - in Bezug auf das Beitrittsgebiet - und insbesondere die Frage inwiefern Abschläge von Erwerbsminderungsrente - wie derzeit von der gesetzlichen Rentenversicherung praktiziert - rechtens sind. Herr Professor Werner Meyer hatte diese Frage verneint.