Beratungshilfe nun auch im Steuerrecht

Bisherige Regelung ist verfassungswidrig!

Beratungshilfe nun auch im Steuerrecht

Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2008; Az.: 1 BvR 2310/06 ist es verfassungswidrig, dass Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts speziell des Kindergeldrecht zurzeit in den Katalog des § 2 Abs. 2 BerHG nicht mit aufgenommen worden ist und daher keine Beratungshilfe für diesen Bereich gewährt wird. Für die Übergangszeit bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung der Beratungshilfe durch den Gesetzgeber ist Beratungshilfe grundsätzlich auch in Angelegenheiten des Steuerrechts zu gewähren. Das Gericht schlug für eine Neuregelung u. a. vor, auf die generelle Begrenzung der Beratungshilfe auf bestimmte Rechtsgebiete durch Streichung des § 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 Beratungshilfegesetz ganz zu verzichten.