SGB II - Bei wem erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes bei ALG II Bezug?

Kindergeld

SGB II - Bei wem erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes bei ALG II Bezug?

Das Bundessozialgericht hat sich mit Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R auch mit dieser komplizierten Materie beschäftigt:

Im Grundsatz ist zwischen minderjährigen Kindern die im Haushalt leben, volljährigen Kindern im Haushalt und außerhalb des Haushalts zu unterscheiden.

Nur minderjährige Kinder können zur Bedarfsgemeinschaft gehören, daher rechnet das Bundessozialgericht das Kindergeld dem Kind jedenfalls dann zu, wenn es das Kindergeld zur Finanzierung seines Lebensunterhalts benötigt.

Bei volljährigen Kindern im Haushalt ist das Kindergeld dem kindergeldberechtigten Elternteil zuzurechnen, auch wenn das Kindergeld weitergeleitet wird. Das Gericht argumentiert hier sinngemäß so, dass eine Weitergabe des Kindergeldes nicht erforderlich sei, weil das volljährige Kind eigene Ansprüche auf ALG II geltend machen kann, weil es ja nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört.

Anders bei volljährigen Kindern außerhalb des Haushaltes: Wenn das Kindergeld weitergeleitet wird, erfolgt beim Elternteil keine Anrechnung.