ALG II und Existenzgründerzuschuss
Mit Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 16/06 R - ordnete der 14. Senat des Bundessozialgerichts einen Existenzgründerzuschuss nicht als zweckgebundene Einnahme ein. Das hat die Konsequenz, dass dieser in voller Höhe als Einkommen zu bewerten ist. Für die Frage, in welcher Höhe dennoch ALG II bezogen werden kann, sei jedoch das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit festzustellen, d.h., dass Aufwendungen für diese Tätigkeit dem Grundsicherungsamt nachgewiesen werden und berücksichtigt werden müssen. Das Bundessozialgericht verwies den Rechtsstreit daher an das Landessozialgericht zurück.