Herstellungsbeitrag für Altanschließer

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Herstellungsbeitrag für Altanschließer

Das Thema »Altanschließerbeiträge« wird in Brandenburg aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013, Aktenzeichen: 1 BvR 2457/08 »neue Fahrt« aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

 

»Auch wenn dem Gesetzgeber beim Ausgleich der betroffenen Interessen ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, ist es ihm doch verwehrt, ganz von einer Regelung abzusehen, die der Abgabenerhebung eine bestimmte zeitliche Grenze setzt.«

 

Ob der Beschluss auf Brandenburg übertragbar ist, muss sich noch erweisen. Dafür spricht, dass auch in Brandenburg die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Situation besteht, das aufgrund des Landesrechts Altanschließer nahezu zeitlich unbegrenzt in Anspruch genommen werden können.