SGB II - Bundessozialgericht schränkt Mietkürzung durch Jobcenter nach Umzug ein

Schlüssiges Konzept als Voraussetzung und Dynamisierung angeordnet

SGB II - Bundessozialgericht schränkt Mietkürzung durch Jobcenter nach Umzug ein

Das Bundessozialgericht hat Barrieren gegen die unbefristete Mietkürzung von Jobcentern nach Umzug geschaffen. Mit Urteil vom 17.02.2016, AZ: B 4 AS 13/15 R, hat es diese Mietkappung davon abhängig gemacht, dass zum Zeitpunkt des Umzugs zutreffend ermittelte Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunfts- und Heizkosten bestanden sowie eine Dynamisierung angeordnet.

Konkret betroffen sind Fälle, bei denen ein als nicht erforderlich angesehener Umzug im Vergleichsraum erfolgte, und das Jobcenter anschließend die Übernahme der Miete auf die bisherige Höhe beschränkte.

Dieses Urteil dürfte für die Jobcenter bedeuten, höhere Leistungen zu gewähren und nachzuzahlen. Denn vielfach liegt ein gerichtlich bestätigtes Konzept für die Ermittlung der Unterkunftskosten nicht vor. Das ist auch für den Landkreis Märkisch Oderland vom SG Frankfurt/Oder am 24.08.2015, S 20 AS 851/14, so geurteilt worden. Eine »Deckelung« der Unterkunftskosten auf die alte Miete dürfte deshalb in vielen Fällen rechtswidrig sein und Betroffene deshalb zu wenig Leistungen erhalten.