Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus unseren Rechtsgebieten.

SGB V - Krankenversicherung - Beitragspflicht von Betriebsrenten

Das Bundesverfassungsgericht hat den Anreiz gestärkt, eine Betriebsrentenversicherung nach Ausscheiden aus dem Betrieb privat zu übernehmen. In diesem Fall unterliegt der Teil der Rente oder einmaligen Auszahlung, der auf den privaten Beiträgen des Versicherten beruht,  nicht  der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Anders lautende Entscheidungen sind zumindest auf Antrag zu überprüfen. (BVerfG, 1 BvR 1660/08 vom 28.9.2010) | Weiterlesen »


Fürstenwalder KMU Richtlinie geändert

In der Sitzung vom 8.9.2010 haben die Fürstenwalder Stadtverordneten die Richtlinie zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) den Vorgaben des zuständigen Ministeriums angepasst. Die Richtlinie in ihrer neuen Fassung und den Plan der "Gebietskulisse" finden Sie im Downloadbereich. | Weiterlesen »


SGG - Beschwerderecht eingeschränkt

Paragraph 172 des Sozialgerichtsgesetztes (SGG) ist geändert worden. Danach ist eine Beschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen in erstinstanzlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, nicht mehr zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufung unzulässig wäre. Auch eine Beschwerdemöglichkeit bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrages im Rahmen dieses Verfahrens ist nicht mehr gegeben. Die Änderung ist am 11.08.2010 in Kraft getreten. | Weiterlesen »


BGB - Strenge Tierhalterhaftung nach § 833 BGB

Nachdem der Kläger infolge plötzlichem und lautem Gebell des Nachbarhundes erschrak und von der Leiter stürzte, war zu entscheiden, ob der Hundehalter für diesen Schaden aufkommen muss. Das Landgericht Frankfurt (Oder) bejahte im Ergebnis eine Haftung nach § 833 BGB (AZ.: 17 O 95/08). Es hielt für nachvollziehbar, dass lautes Bellen, besonders nach längerer Stille, einen Menschen erschrecken und eine zum Sturz führende körperliche Reaktion auslösen kann. Dabei sei adäquate Mitverursachung ausreichend. Es ging auch von einer höheren Schreckhaftigkeit im Alter aus. | Weiterlesen »


SGB II - Entscheidungen des Bundessozialgerichts über Höhe der Unterkunftskosten bei Wohnmobil und zur Frage, ob Darlehen Einkommen sind

Das Bundessozialgericht hat unter dem Geschäftszeichen - B 14 AS 79/09 R entschieden, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II, die nicht über eine anderweitige Wohnung verfügen, Kraftfahrzeugsteuern und die Beiträge für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erstattet erhalten. Reparaturkosten oder andere Kosten zur Erhaltung des Wohnmobils nur dann, wenn diese im streitigen Zeitraum konkret angefallen und belegt werden. | Weiterlesen »


SGB II - Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Erhöhung von Unterkunftskosten bei nicht erforderlichen Umzug außerhalb der Gemeinde

Nach einem nicht erforderlichen Umzug sind die Kosten der Unterkunft, nicht auf den zuvor angemessenen Betrag beschränkt, sondern es gelten die angemessenen Werte des Zuzugsortes. Das Bundessozialgericht hat damit den Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II eingeschränkt. "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht" reduziert (BSG 01.06.2010, B 4 AS 60/09 R). | Weiterlesen »


SGB II - Zur Kostensenkungsaufforderung

Die Kostensenkungsaufforderung ist eine Voraussetzung dafür, dass der Träger der Grundsicherung Kosten der Unterkunft nicht mehr in tatsächlicher Höhe übernehmen muss. Sie ist kein Verwaltungsakt, sondern Aufklärung und Warnung. Eine spezielle gesetzliche Regelung liegt ihr nicht zugrunde, sondern sie soll dem Leistungsempfänger eine Kostensenkung auf das Angemessene im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II ermöglichen. Dazu soll es im Grundsatz ausreichen, wenn die Behörde auf eine nach Ansicht des Leistungsträgers als angemessen erachtete Bruttowarmmiete hinweist, so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2022 – L 32 AS 2845/16 -. Bei ersichtlichem Informationsbedürfnis kann es der Behörde obliegen, den Leistungsempfänger mit den Informationen auszustatten, die es ihm erlauben seine Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Behörde von einem zu hohen Mietpreis wegen einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag ausgeht. Ebenso kann die Behörde, wenn ihr der Mietvertrag vorliegt und dieser wirksam auf Zeit abgeschlossen worden ist, gehalten sein, den Leistungsempfänger darüber aufzuklären, auf welchem Wege er sich aus dem Mietvertrag zum Zwecke der Kostensenkung lösen kann (Vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2011, AZ: L 28 AS 2276/07). | Weiterlesen »


SGB II - Rechtsschutz gegen vorläufige Zahlungseinstellung

Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) können unter bestimmten Umständen und gemäß den Vorschriften in den §§ 40 Abs. 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III vorübergehend Zahlungen aussetzen, falls sich Tatsachen ergeben, die eine nachträgliche Aufhebung des Leistungsbescheides rechtfertigen. In Fällen, in denen dem Betroffenen die vorläufige Einstellung der Zahlungen nicht mitgeteilt wird, handelt es sich um einen sogenannten Realakt. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn der Betroffene die Behörde selbst über relevante Sachverhalte in Kenntnis setzt. | Weiterlesen »


SGB II - Leistungen bei Wehrdienst von Angehörigen

Gemäß LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.04.2008, Aktenzeichen: L 2 AS 56/06 ist ein den Grundwehrdienst leistender Familienangehöriger bei der Aufteilung der Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. | Weiterlesen »


SGB II - BSG zur Kappung der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept

Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.9.2009, B 4 AS 18/09 R, wurde auf die Möglichkeit gemäß § 131 SGG hingewiesen, angefochtene Verwaltungsakte innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Eingang der Akten aufzuheben. In dem entschiedenen Fall ging es darum, dass der Kappung der KdU kein schlüssiges Konzept zu Grunde lag. Das Gericht könne dann bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsaktes eine einstweilige Regelung gemäß § 131 Abs. 5 S 2 SGG treffen. Diese könne auch in der Verpflichtung zur Fortzahlung der tatsächlichen Unterkunftskosten bestehen. Stehe nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten zur Überzeugung des Gerichts fest, dass keine Erkenntnismöglichkeiten mehr vorhanden sind - etwa durch Zeitablauf - sind vom Grundsicherungsträger die tatsächlichen Aufwendungen des Hilfebedürftigen für die Unterkunft zu übernehmen. Dies bis zur Höhe der durch einen Zuschlag maßvoll erhöhten Tabellenwerte in § 8 WoGG. | Weiterlesen »